Was ist eine Flugerlaubnis und wer kann sie beantragen?
Einige Punkte zur Flugerlaubnis gemäß EU-Drohnenverordnung
Eine Flugerlaubnis ist eine offizielle Genehmigung, die von einer zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde erteilt wird und es einem Drohnenpiloten erlaubt, in bestimmten Situationen zu fliegen, die normalerweise nach den geltenden Vorschriften eingeschränkt oder verboten wären. Die Flugerlaubnis bezieht sich hier auf die EU-Drohnenverordnung, die seit dem 31. Dezember 2020 in Kraft ist.
Wer kann sie beantragen?
Drohnenpiloten, Unternehmen oder Organisationen, die Drohnenoperationen durchführen möchten, die nicht unter die Kategorie "Open" fallen und spezielle Anforderungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erfordern, können eine Flugerlaubnis beantragen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man in Flugverbotszonen, über Menschenansammlungen oder außerhalb der Sichtweite fliegen möchte.
Der Antragsprozess variiert je nach Land und nationaler Luftfahrtbehörde. Im Allgemeinen müssen Antragsteller folgende Informationen bereitstellen:
- Persönliche Daten des Drohnenpiloten oder des verantwortlichen Unternehmens/der Organisation.
- Informationen zur Drohne, wie Hersteller, Modell und technische Spezifikationen.
- Details der geplanten Operation, wie Flugort, Datum, Zeit, Dauer und Zweck des Flugs.
- Eine Risikobewertung und ein Betriebshandbuch, das die geplanten Sicherheitsmaßnahmen und Verfahren beschreibt.Gegebenenfalls Nachweise über die Erfüllung von Ausbildungs- und Versicherungsanforderungen.
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft die zuständige Luftfahrtbehörde die Unterlagen und entscheidet, ob die Flugerlaubnis erteilt oder abgelehnt wird. In einigen Fällen kann die Behörde zusätzliche Informationen oder Auflagen anfordern. Der Zeitrahmen für die Bearbeitung eines Antrags kann variieren, daher ist es ratsam, die Flugerlaubnis rechtzeitig vor der geplanten Operation zu beantragen. Im Vorfeld kann man auch bei der zuständigen Behörde anrufen und sich zu dem Prozess beraten lassen.
Für weitere Informationen zum Thema Drohnen und zur Klärung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Drohnen empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei den zuständigen Genehmigungsbehörden wie dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu informieren. Besuchen Sie dazu bitte die offizielle Website des LBA unter
https://www.lba.de/DE/Drohnen/Drohnen_node.html
Disclaimer:
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