Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen Betriebsgenehmigung und einer spezifischen Betriebsgenehmigung?
Unterschied zwischen allgemeiner und spezifischer Betriebsgenehmigung für Drohnen
- Betrieb der Drohne innerhalb der Sichtweite des Piloten (Visual Line of Sight, VLOS)
- Einhaltung von Höhenbeschränkungen (z.B. nicht höher als 120 Meter)
- Nichtbetrieb in der Nähe von Menschenansammlungen, Flughäfen oder anderen sensiblen Bereichen
- Gewichtsbeschränkungen für die Drohne (z.B. unter 25 kg)
- Betrieb der Drohne außerhalb der Sichtweite des Piloten (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS)
- Flüge in der Nähe von Menschenansammlungen oder sensiblen Gebieten, wie Flughäfen
- Betrieb von Drohnen, die schwerer sind als die in der allgemeinen Betriebsgenehmigung festgelegten Gewichtsgrenzen
- Betrieb bei Nacht oder unter besonderen Wetterbedingungen
Für weitere Informationen zum Thema Drohnen und zur Klärung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Drohnen empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei den zuständigen Genehmigungsbehörden wie dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu informieren. Besuchen Sie dazu bitte die offizielle Website des LBA unter https://www.lba.de/DE/Drohnen/Drohnen_node.html
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